Unser Anliegen
Arbeitsschwerpunkte
Geschichte
Satzung
Vorstand
Kooperationspartner
SATZUNG
Hauptzweck der Stiftung ist laut Satzung die Förderung von Umwelt- und Landschaftsschutz
im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft.
Die Förderung erfolgt insbesondere, indem die Stiftung Nutzflächen, Biotope und ganze land- und forstwirtschaftliche Betriebe erwirbt und sie Dritten in gemeinnütziger Weise für eine umweltschützende Bewirtschaftung zur Verfügung stellt.
Die von der Stiftung Begünstigten müssen sich vertraglich verpflichten, Grund und Boden nicht zu veräußern oder zu beleihen, sondern im Sinne der Stiftungsziele zu bearbeiten. Empfangener Grund und Boden muss an die
Stiftung zurückübertragen werden, wenn die umwelt- und landschaftsschützende Zielsetzung nicht weiter verfolgt wird. Die wissenschaftliche Auswertung der Entwicklungsarbeit durch die Stiftung muss ermöglicht werden. Die Übertragungsvereinbarungen werden jedoch so gestaltet, dass die Begünstigten, soweit dies rechtlich zulässig ist, ihre Arbeit im Sinne der Stiftungsziele frei und eigenverantwortlich verrichten können.

Die vollständige Stiftungssatzung können
Sie hier herunterladen (PDF, 36 kB).
Zusätzliche Informationen gibt unser Geschäftsbericht, den Sie per E-Mail anfordern können!