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| SATZUNG |
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Hauptzweck der Stiftung ist laut Satzung
die Förderung von Umwelt- und Landschaftsschutz im Zusammenhang mit der
Land- und Forstwirtschaft.
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Die Förderung erfolgt insbesondere, indem die Stiftung Nutzflächen,
Biotope und ganze land- und forstwirtschaftliche Betriebe erwirbt und sie
Dritten in gemeinnütziger Weise für eine umweltschützende Bewirtschaftung
zur Verfügung stellt.
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Die von der Stiftung Begünstigten müssen sich
vertraglich verpflichten, Grund und Boden nicht zu veräußern
oder zu beleihen, sondern im Sinne der Stiftungsziele zu bearbeiten.
Empfangener Grund und Boden muss an die
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Stiftung zurückübertragen werden, wenn die umwelt- und landschaftsschützende
Zielsetzung nicht weiter verfolgt wird. Die wissenschaftliche Auswertung der
Entwicklungsarbeit durch die Stiftung muss ermöglicht werden. Die
Übertragungsvereinbarungen werden jedoch so gestaltet, dass die Begünstigten,
soweit dies rechtlich zulässig ist, ihre Arbeit im Sinne der Stiftungsziele
frei und eigenverantwortlich verrichten können.
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Die vollständige Stiftungssatzung können Sie hier herunterladen (PDF, 36 kB).
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Zusätzliche Informationen gibt unser Geschäftsbericht, den Sie per E-Mail anfordern können!
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